AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Flock-Xpress-Berlin und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Internetangebot vom Flock-Xpress-Berlin nutzen (im Folgenden „Käufer“ genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website „www.flock-xpress-berlin.de“ und deren Unterseiten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Flock-Xpress-Berlin in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Flock-Xpress-Berlin in eine Geschäftsbeziehung treten. Für alle unter Ziffer 1 genannten Geschäftsbeziehungen von Flock-Xpress-Berlin mit Unternehmern, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Flock-Xpress-Berlin unverbindlich, auch wenn Flock-Xpress-Berlin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch dann, wenn Flock-Xpress-Berlin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Bestellung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von Flock-Xpress-Berlin im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei Flock-Xpress-Berlin Waren zu bestellen.
2. Die Abgabe der Bestellung im Internet erfolgt nach Anklicken des Bestell-Buttons „JETZT KAUFEN“. Durch die jeweilige Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3. Der Zugang der Bestellung bei Flock-Xpress-Berlin wird dem Käufer unverzüglich per E-Mail bestätigt, sofern die Bestellung vom Käufer über das Internet durchgeführt worden ist. Die jeweilige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn Flock-Xpress-Berlin dies ausdrücklich erklärt.
4. Ein Vertrag zwischen Flock-Xpress-Berlin und Käufer kommt durch die Bestellung des Käufers einerseits und Lieferung der bestellten Ware oder Zusendung einer Auftragsbestätigung durch Flock-Xpress-Berlin andererseits zustande. Reagiert Flock-Xpress-Berlin nicht innerhalb von zehn Tagen, so gilt die Bestellung als abgelehnt. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 14,90.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
1. Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse oder per PayPal. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
2. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen.

§ 4 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
2. Generell belaufen sich die Kosten für den Versand mit einem Gesamtgewicht von bis zu maximal 5 kg zu folgenden Konditionen:
Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland € 7,50.
Für Lieferungen ins europäische Ausland je nach Versandzone zwischen € 15 und € 30.
Für alle übrigen Länder € 30.
3. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
4. Bei Lieferungen ins Ausland sind eventuell anfallende Zölle ebenfalls vom Käufer zu übernehmen.
5. Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald Flock-Xpress-Berlin den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
6. Rücksendekosten im Falle des Widerrufs
Hat der Käufer als Verbraucher bei Flock-Xpress-Berlin im Wege eines Fernabsatzvertrages (§ 312 b BGB) eine oder mehrere Sachen gekauft und übt der Käufer das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht aus, so hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung unter folgenden Voraussetzungen zu tragen:
a) der Preis der Sache bzw. Sachen, die zurückzusenden ist/sind, überschreitet insgesamt 40 EUR nicht; oder
b) der Betrag nach a) überschreitet 40 EUR, der Käufer hat die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs aber noch nicht erbracht.
Der Käufer ist jedoch nur zur Rücksendung und auch nur zur Tragung der Kosten der Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache bzw. Sachen, bezüglich derer der Käufer das Widerrufsrecht ausgeübt hat, in einem Paket versandt werden können. Die Kostentragungspflicht gilt auch nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Flock-Xpress-Berlin. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung vom Flock-Xpress-Berlin nicht zulässig.

§ 6 Preise
1. Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, sofern dies nicht bei einem Produkt gekennzeichnet ist.

§ 7 Rücktritt
1. Flock-Xpress-Berlin ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
2. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung
1. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Flock-Xpress-Berlin trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von drei Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von drei Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Flock-Xpress-Berlin ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
2. Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Flock-Xpress-Berlin und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Flock-Xpress-Berlin erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem Flock-Xpress-Berlin innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet Flock-Xpress-Berlin nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
3. Liefert Flock-Xpress-Berlin zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Flock-Xpress-Berlin vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
4. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei falscher Textilpflege oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Flock-Xpress-Berlin.

§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Flock-Xpress-Berlin nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Flock-Xpress-Berlin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Flock-Xpress-Berlin gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
2. Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Artikel.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Flock-Xpress-Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.